SCHUTZKONZEPT COVID-19 STIFTUNG SCHLEIFE

 

 

Wir befolgen die Vorgaben von Bund und Kanton sowie der Schutzkonzepte des Dachverbands Freikirchen.ch und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz. Die wichtigsten daraus abgeleiteten Massnahmen für unsere Veranstaltungen und Angebote sind unten aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Schutzmassnahmen bei neuen Entscheidungen auf Bundes- oder Kantonsebene jeweils aktualisert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Veranstaltung oder einem Termin in der Schleife auf unserer Webseite zu informieren.

Generelle Maskenpflicht

GENERELLE MASKENPFLICHT

 

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht für Besucher im Treppenhaus / Eingangsbereich und in den Räumlichkeiten der Stiftung Schleife. Bitte nehmen Sie eine Maske mit.
  • Auch unsere Mitarbeiter und Teams tragen Masken.
Teilnahmebeschränkung und Contact tracing

TEILNEHMERBESCHRÄNKUNG UND CONTACT TRACING

 

  • Durch die Vorgaben des Bundesrats beschränken wir unsere Gottesdienste und Veranstaltungen mit Publikum auf 100 Teilnehmer. Ein Mindestabstand von 1.5 Metern ist gewährleistet.
  • Keinen Zugang haben Personen, die Symptome wie Fieber oder Husten aufweisen oder noch in der Isolations- oder Quarantänepflicht sind.
  • An den öffentlichen Dienstag-Gottesdiensten findet eine Zugangskontrolle statt und es müssen sich alle Teilnehmer in einer Präsenzliste eintragen, die für ein allfälliges Contact Tracing verwendet werden kann. Bei den Veranstaltungen führen wir eine Teilnehmerliste.
Hygiene und Händewaschen

HYGIENE UND HÄNDEWASCHEN

 

  • Wir verweisen auf die Empfehlungen des BAG So schützen wir uns ».
  • Im Eingangsbereich und in den sanitären Anlagen finden Sie Stationen mit Handdesinfektionsmitteln.
Singen im Lobpreis

SINGEN IM LOBPREIS

 

  • Singen im Gottesdienst ist mit Maske erlaubt.